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Bildungsgutscheine (Hartz IV Bildungspaket)

Die Bildungsgutscheine (Hartz IV Bildungspaket) unterstützen 2,5 Millionen Schüler, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind bzw. Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Die Bildungsgutscheine ermöglichen u. a. eine qualifizierte Lernförderung für Kinder und Jugendliche mit gravierenden Lernproblemen.

Finanzierung von Nachhilfe beantragen

Durch das am 29. März 2011 verkündete Gesetz haben Eltern die Möglichkeit, die Finanzierung von Nachhilfe zu beantragen – auch rückwirkend für die Zeit ab Januar 2011.

Erster Ansprechpartner für Sie als Eltern ist die Schule Ihres Kindes. Sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern: Haben sie Tipps, wie Ihr Kind besser im Unterricht mitkommen kann? Gibt es an der Schule kostenlose Förderangebote? Wenn die Versetzung gefährdet ist und es an der Schule Ihres Kindes sonst keine Förderung gibt, kann Ihr Kind eine außerschulische Lernförderung erhalten.

Lassen Sie sich hierfür von der Lehrerin oder dem Lehrer bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht. Die Lernförderung gilt für ein konkretes Angebot, mehrere Nachhilfestunden oder einen ganzen Kurs.

Bitten Sie die Lehrerin oder den Lehrer um eine Einschätzung dazu. Entsprechende Formulare gibt es in den so genannten Leistungsstellen:

Arbeitsuchende (Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, deren Aufgaben in der Regel im Jobcenter wahrgenommen werden.

Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten
In diesen Fällen ist nicht das Jobcenter Ansprechpartner. Fragen Sie stattdessen im Rathaus, Bürgeramt oder auch der Kreisverwaltung nach dem richtigen Ansprechpartner.

Mit der Bescheinigung der Schule können Sie bei Ihrem zuständigen Amt den Antrag stellen.

Den richtigen Nachhilfe-Anbieter suchen
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, nehmen Sie Kontakt zu einem Nachhilfeanbieter auf. In der Regel haben die Ämter eine Liste an privaten und institutionellen Anbietern, die mit dem Amt in Kontakt stehen.

Da die Regelung von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist, besprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Leistungsstelle, wie die Abrechnung mit dem Nachhilfeanbieter aussehen wird. Gegebenenfalls wird auch der Nachhilfeanbieter Kontakt mit der Behörde aufnehmen und die Rahmenbedingungen klären.

Natürlich können Sie auch unsere Nachhilfe im Rahmen des Bildungspaketes beziehen. 

Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie auch beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 0 18 05/67 67 21 und unter www.bildungspaket.bmas.de oder im Landkreis Germersheim http://www.kreis-germersheim.de/antrege1.html.

 
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